Das Omnibus-I-Paket der EU-Kommission vom 26. Februar 2025 hat den Zeitplan und den Anwenderkreis der CSRD grundlegend verändert. Künftig sind im Rahmen der Europäischen Berichtsstandards (ESRS und EU-Taxonomie, inkl. Emissionsberechnungen) nur noch Unternehmen berichtspflichtig, die beide der folgenden Kriterien erfüllen:
Wichtig: Die Rechtslage befindet sich derzeit im Wandel und ist noch nicht abschließend geklärt. Eine weitere Differenzierung der Größenkriterien und der zeitlichen Anwendung finden Sie weiter unten unter „Ab wann gilt die Berichtspflicht für Sie?“
Die neuen Anforderungen werden deutlich weniger Unternehmen betreffen als ursprünglich geplant. Die ESRS stellen das Rahmenwerk der EU für Nachhaltigkeitsberichte dar. Die CSRD liefert die Vorgaben, die ESRS definieren die Inhalte. Im Zuge des Omnibus-Pakets werden die bestehenden ESRS derzeit überarbeitet und vereinfacht – die EFRAG hat am 30. November 2025 finale Entwürfe (Draft Simplified ESRS) vorgelegt, die gegenüber dem bisherigen Standard eine Reduktion der verpflichtenden Datenpunkte um rund 61 % vorsehen. Die überarbeiteten Standards sollen bis Mitte 2026 als delegierter Rechtsakt veröffentlicht werden.
Eine Vielzahl davon zu generellen Themen, wie der Nachhaltigkeitsstrategie, dem Geschäftsmodell und der Wertschöpfungskette. Viele Angaben jedoch betreffen direkt die folgenden Bereiche:
Dabei werden viele qualitative und quantitative aufwendige Angaben erforderlich.
Mit der Einhaltung der gesetzlichen Regularien sichern Sie sich nicht nur das Interesse Ihrer Stakeholder, wie z. B. Mitarbeitende, Investoren und Kunden. Sie vermeiden vor allem auch hohe Strafen und Bußgelder, durch einen Verstoß gegen diese Gesetze.
Geschäftsjahr 2025 (Bericht 2026) – bereits laufend, für Unternehmen, die bereits der nicht-finanziellen Berichterstattung (NFRD) unterlagen (sog. „Welle-1-Unternehmen“):
Erfüllung der Größenklassen gem. §267 Abs. 3 S. 1 HGB (wenn 2 von 3 erfüllt):
Geschäftsjahr 2027 (Bericht 2028), für alle übrigen Unternehmen mit (beide Kriterien müssen erfüllt sein):
Ab 2028 nichteuropäische Unternehmen mit:
Hinweis: Das Jahr 2026 gilt als Übergangsjahr. Die Rechtslage ist dynamisch – die finalen überarbeiteten ESRS sowie die nationale Umsetzung des Omnibus-Pakets stehen noch aus. Wir empfehlen, die Entwicklungen auf EU- und nationaler Ebene engmaschig zu beobachten.
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