Im Rahmen der Europäischen Berichtsstandards (ESRS und EU-Taxonomie, inkl. Emissionsberechnungen) müssen große Unternehmen für das Geschäftsjahr 2025 berichten, wenn Sie zwei von drei der folgenden Kriterien erfüllen:
Wichtig: Diese Auflistung ist, aufgrund weiterer möglicher Kriterien, nicht abschließend! Eine weitere Differenzierung der Größenkriterien finden Sie weiter unten unter „Ab wann gilt die Berichtspflicht für Sie?“
Die neuen Anforderungen werden ca. 50.000 Unternehmen in der EU – in Deutschland ca. 15.000 Unternehmen – betreffen.
Die CSRD wurde Mitte Dezember 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Im Juni 2023 gab die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) die finalen Entwürfe der ESRS bekannt.
Eine Vielzahl davon zu generellen Themen, wie der Nachhaltigkeitsstrategie, dem Geschäftsmodell und der Wertschöpfungskette. Viele Angaben jedoch betreffen direkt die folgenden Bereiche:
Dabei werden viele qualitative und quantitative aufwendige Angaben erforderlich.
Mit der Einhaltung der gesetzlichen Regularien sichern Sie sich nicht nur das Interesse Ihrer Stakeholder, wie z. B. Mitarbeitende, Investoren und Kunden. Sie vermeiden vor allem auch hohe Strafen und Bußgelder, durch einen Verstoß gegen diese Gesetze.
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