CSRD / ESRS

Ein professioneller begehbarer Hauseingang

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) / European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Das Omnibus-I-Paket der EU-Kommission vom 26. Februar 2025 hat den Zeitplan und den Anwenderkreis der CSRD grundlegend verändert. Künftig sind im Rahmen der Europäischen Berichtsstandards (ESRS und EU-Taxonomie, inkl. Emissionsberechnungen) nur noch Unternehmen berichtspflichtig, die beide der folgenden Kriterien erfüllen:

  • 1000 Mitarbeitende,
  • > 450 Mio. € Nettoumsatz

Wichtig: Die Rechtslage befindet sich derzeit im Wandel und ist noch nicht abschließend geklärt. Eine weitere Differenzierung der Größenkriterien und der zeitlichen Anwendung finden Sie weiter unten unter „Ab wann gilt die Berichtspflicht für Sie?“

Die neuen Anforderungen werden deutlich weniger Unternehmen betreffen als ursprünglich geplant. Die ESRS stellen das Rahmenwerk der EU für Nachhaltigkeitsberichte dar. Die CSRD liefert die Vorgaben, die ESRS definieren die Inhalte. Im Zuge des Omnibus-Pakets werden die bestehenden ESRS derzeit überarbeitet und vereinfacht – die EFRAG hat am 30. November 2025 finale Entwürfe (Draft Simplified ESRS) vorgelegt, die gegenüber dem bisherigen Standard eine Reduktion der verpflichtenden Datenpunkte um rund 61 % vorsehen. Die überarbeiteten Standards sollen bis Mitte 2026 als delegierter Rechtsakt veröffentlicht werden.

Es werden über 1.000 Datenpunkte abgefragt!

Eine Vielzahl davon zu generellen Themen, wie der Nachhaltigkeitsstrategie, dem Geschäftsmodell und der Wertschöpfungskette. Viele Angaben jedoch betreffen direkt die folgenden Bereiche:

  • E (Environmental = Umwelt)
  • S (Social = Soziales)
  • G (Governance = gute Unternehmensführung)

Dabei werden viele qualitative und quantitative aufwendige Angaben erforderlich.

Mit der Einhaltung der gesetzlichen Regularien sichern Sie sich nicht nur das Interesse Ihrer Stakeholder, wie z. B. Mitarbeitende, Investoren und Kunden. Sie vermeiden vor allem auch hohe Strafen und Bußgelder, durch einen Verstoß gegen diese Gesetze.

Fachleute sitzen und diskutieren Ideen

Ab wann gilt die Berichtspflicht für Sie?

Die Berichtspflicht gilt ab:

Geschäftsjahr 2025 (Bericht 2026) – bereits laufend, für Unternehmen, die bereits der nicht-finanziellen Berichterstattung (NFRD) unterlagen (sog. „Welle-1-Unternehmen“):

    • Kapitalmarktorientierung i.S.d. §264d HGB (auch Versicherungen, Kreditinstitute) und
    • Im Jahresdurchschnitt > 500 Mitarbeiter

Erfüllung der Größenklassen gem. §267 Abs. 3 S. 1 HGB (wenn 2 von 3 erfüllt):

  • 25 Mio. € Bilanzsumme,
  • 50 Mio. € Nettoumsatz,
  • 250 Mitarbeiter
    • Hinweis: Für Welle-1-Unternehmen mit weniger als 450 Mio. € Umsatz und weniger als 1.000 Mitarbeitenden sieht das Omnibus-Paket ein optionales Ausnahmewahlrecht für die Mitgliedstaaten für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 vor.

Geschäftsjahr 2027 (Bericht 2028), für alle übrigen Unternehmen mit (beide Kriterien müssen erfüllt sein):

  • 1.000 Mitarbeiter und
  • 450 Mio. € Nettoumsatz
    • Die Berichterstattung erfolgt dann auf Basis der überarbeiteten, vereinfachten ESRS.
    • Branchenspezifische Vorgaben entfallen.
  • Freiwillige Berichterstattung für KMU und sonstige Unternehmen:
    • Börsennotierte KMU sowie nicht berichtspflichtige Unternehmen können freiwillig nach dem Voluntary SME Standard (VSME) berichten, der von der EFRAG entwickelt und im Juli 2025 von der EU-Kommission als Empfehlung veröffentlicht wurde.

Ab 2028 nichteuropäische Unternehmen mit:

  • 200 Mio. € Netto-Konzernumsatz in der EU und
    • mindestens einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU

 

Hinweis: Das Jahr 2026 gilt als Übergangsjahr. Die Rechtslage ist dynamisch – die finalen überarbeiteten ESRS sowie die nationale Umsetzung des Omnibus-Pakets stehen noch aus. Wir empfehlen, die Entwicklungen auf EU- und nationaler Ebene engmaschig zu beobachten.

 

Teamkollegen eines Unternehmens sprechen über Datenanalyse

Wie wir Sie bei diesen Herausforderungen unterstützen können

  • Fachliches Onboarding, z.B. im Rahmen eines Workshops
  • Berichtserstellung nach CSRD / ESRS:
    • Datensammlung, –analyse und –strukturierung
    • Aufbau Berichts-Struktur inkl. Visualisierung
    • Aufstellung der Kennzahlen inkl. der qualitativen Angaben und Texte 
  • Unser Expertenteam steht Ihnen zur Seite, um maßgeschneiderte VSME- und LSME-Berichte zu erstellen, die Ihre Nachhaltigkeitsleistungen klar und überzeugend darstellen. Lassen Sie uns gemeinsam den Weg zu einer nachhaltigeren Zukunft gestalten!  
  • Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und die nächsten Schritte zu besprechen. 

Was wir Ihnen bieten