CSRD / ESRS

Ein professioneller begehbarer Hauseingang

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) / European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Im Rahmen der Europäischen Berichtsstandards (ESRS und EU-Taxonomie, inkl. Emissionsberechnungen) müssen große Unternehmen für das Geschäftsjahr 2025 berichten, wenn Sie zwei von drei der folgenden Kriterien erfüllen:

  • 250 Mitarbeitende,
  • 20 Mio. € Bilanzsumme,
  • 40 Mio. € Nettoumsatz

Wichtig: Diese Auflistung ist, aufgrund weiterer möglicher Kriterien, nicht abschließend! Eine weitere Differenzierung der Größenkriterien finden Sie weiter unten unter „Ab wann gilt die Berichtspflicht für Sie?“

Die neuen Anforderungen werden ca. 50.000 Unternehmen in der EU – in Deutschland ca. 15.000 Unternehmen – betreffen.

Die ESRS stellen das neue Rahmenwerk der EU für Nachhaltigkeitsberichte dar. Die CSRD liefert die Vorgaben, die ESRS definieren die Inhalte.
Während die CSRD Mitte Dezember 2022 im Amtsblatt der EU bereits veröffentlicht wurde, sind die ESRS noch im Entwurfsstatus, voraussichtlich bis Mitte 2023.

Es werden über 1.000 Datenpunkte abgefragt!

Eine Vielzahl davon zu generellen Themen, wie der Nachhaltigkeitsstrategie, dem Geschäftsmodell und der Wertschöpfungskette. Viele Angaben jedoch betreffen direkt die folgenden Bereiche:

  • E (Environmental = Umwelt)
  • S (Social = Soziales)
  • G (Governance = gute Unternehmensführung)

Dabei werden viele qualitative und quantitative aufwendige Angaben erforderlich.

Mit der Einhaltung der gesetzlichen Regularien sichern Sie sich nicht nur das Interesse Ihrer Stakeholder, wie z. B. Mitarbeitende, Investoren und Kunden. Sie vermeiden vor allem auch hohe Strafen und Bußgelder, durch einen Verstoß gegen diese Gesetze.

Fachleute sitzen und diskutieren Ideen

Ab wann gilt die Berichtspflicht für Sie?

Die Berichtspflicht gilt ab:
  • Geschäftsjahr 2024 (Bericht 2025), wenn Ihre Unternehmen bereits der nicht-finanziellen Berichterstattung (NFRD) unterliegt:
    • Erfüllung der Größenklassen, gem. §267 Abs. 3 S. 1 HGB (wenn 2 von 3 erfüllt):
      • > 20 Mio. € Bilanzsumme,
      • > 40 Mio. € Nettoumsatz,
      • > 250 Mitarbeiter
    • Kapitalmarktorientierung i.S.d. §264d HGB (auch Versicherungen, Kreditinstitute) und
    • Im Jahresdurchschnitt >500 Mitarbeiter
  • Geschäftsjahr 2025 (Bericht 2026), wenn bisher keine Anwendung und großes Unternehmen (wenn 2 von 3 erfüllt):
    • > 250 Mitarbeiter,
    • > 20 Mio. € Bilanzsumme,
    • > 40 Mio. € Nettoumsatz
  • Geschäftsjahr 2026 (Bericht 2027), wenn „kleines, nicht komplexes Kreditinstitut“, firmeneigenes Versicherungsunternehmen oder börsennotiertes / kapitalmarktorientiertes KMU (wenn 2 von 3 erfüllt):
    • > 10 Mitarbeiter,
    • > 350.000€ Bilanzsumme,
    • > 700.000€ Nettoumsatz
  • mit Opt-Out-Möglichkeit bis 2028
  • ab 2028 nichteuropäische Unternehmen mit:
    • > 150 Mio. € Netto-Konzern-Umsatz in EU und
    • mindestens einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU
Teamkollegen eines Unternehmens sprechen über Datenanalyse

Wie wir Sie bei diesen Herausforderungen unterstützen können

  • Fachliches Onboarding, z.B. im Rahmen eines Workshops
  • Berichtserstellung nach CSRD / ESRS:
    • Datensammlung, –analyse und –strukturierung
    • Aufbau Berichts-Struktur inkl. Visualisierung
    • Aufstellung der Kennzahlen inkl. der qualitativen Angaben und Texte 

Was wir Ihnen bieten