Im Rahmen der Europäischen Berichtsstandards (ESRS und EU-Taxonomie, inkl. Emissionsberechnungen) müssen große Unternehmen für das Geschäftsjahr 2025 berichten, wenn Sie zwei von drei der folgenden Kriterien erfüllen:
Wichtig: Diese Auflistung ist, aufgrund weiterer möglicher Kriterien, nicht abschließend! Eine weitere Differenzierung der Größenkriterien finden Sie weiter unten unter „Ab wann gilt die Berichtspflicht für Sie?“
Die neuen Anforderungen werden ca. 50.000 Unternehmen in der EU – in Deutschland ca. 15.000 Unternehmen – betreffen.
Eine Vielzahl davon zu generellen Themen, wie der Nachhaltigkeitsstrategie, dem Geschäftsmodell und der Wertschöpfungskette. Viele Angaben jedoch betreffen direkt die folgenden Bereiche:
Dabei werden viele qualitative und quantitative aufwendige Angaben erforderlich.
Mit der Einhaltung der gesetzlichen Regularien sichern Sie sich nicht nur das Interesse Ihrer Stakeholder, wie z. B. Mitarbeitende, Investoren und Kunden. Sie vermeiden vor allem auch hohe Strafen und Bußgelder, durch einen Verstoß gegen diese Gesetze.
Lesen Sie mehr darüber, warum Sie mit re:ports zusammenarbeiten sollten, wie unsere Vorgehensweise aussieht, wer wir sind und welche weiteren Leistungen wir anbieten.
Wünschen Sie sich einen Partner zur Lösung der Herausforderungen des Nachhaltigkeits-Reportings? Fragen Sie sich, ob und wann Ihr Unternehmen berichtspflichtig wird und in welchem Umfang? Mit dem Einsatz welcher personellen, zeitlichen und finanziellen Ressourcen haben Sie zu rechnen? Wie können Sie das ESG-Thema am besten angehen? Oder möchten Sie auch von den Vorteilen des freiwilligen Nachhaltigkeits-Reportings profitieren? Vereinbaren Sie ein kostenfreies 30-minütiges Orientierungsgespräch mit uns und erhalten Sie praxiserprobte Handlungsempfehlungen von Experten.
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