EU-Taxonomie

Im Rahmen der Europäischen Berichtsstandards (ESRS und EU-Taxonomie, inkl. Emissionsberechnungen) müssen große Unternehmen für das Geschäftsjahr 2025 berichten, wenn Sie zwei von drei der folgenden Kriterien erfüllen:
  • > 250 Mitarbeitende,
  • > 20 Mio. € Bilanzsumme,
  • > 40 Mio. € Nettoumsatz 

Wichtig: Diese Auflistung ist aufgrund weiterer möglicher Kriterien nicht abschließend! Eine weitere Differenzierung der Größenkriterien finden Sie weiter unten unter: „Ab wann gilt die Berichtspflicht für Sie?“.

Für wen gilt die Berichtspflicht?

  • Alle Unternehmen, die Finanzprodukte in der EU vertreiben sowie
  • große Unternehmen (> 500 Mitarbeitende), welche unter die nicht-finanzielle Berichterstattung (NFRD) fallen
  • Achtung: Ab 1.1.24 gelten nicht mehr die NFRD-Fristen, sondern die CSRD-Fristen! 

Ab wann gilt die Berichtspflicht für Sie?

Stichtag ist der 1. Januar 2022 für das Berichtsjahr 2021 (nur Umweltziele „Klimaschutz“ und „Anpassung Klimawandel“ sowie Taxonomie-Fähigkeit, ab 2023 auch Taxonomie-Konformität und ab voraussichtlich 2024 auch vier weitere Umweltziele).

Die neuen Anforderungen werden ca. 50.000 Unternehmen in der EU – in Deutschland ca. 15.000 Unternehmen – betreffen.

Bei der EU-Taxonomie geht es um die Bewertung, ob Ihre Wirtschaftstätigkeiten „grün“ bzw. „nachhaltig“ sind. Ausgehend von Ihren „grünen“ Wirtschaftstätigkeiten laut EU-Taxonomie-Katalog wird eine Taxonomie-Fähigkeit oder -Konformität bestimmt. Taxonomie konforme Wirtschaftstätigkeiten müssen die entsprechenden Finanzkennzahlen (Ihre Umsatzerlöse, CapEx und OpEx) dazu mappen, um am Ende einen EU-Taxonomie-Bericht erstellen zu können. Aus dieser, von der EU herausgegebenen Tabelle, geht eindeutig hervor, in welchem Maße Ihre Wirtschaftstätigkeiten taxonomiefähig und/oder auch – konform sind.
Mit der Einhaltung der gesetzlichen Regularien sichern Sie sich nicht nur das Interesse Ihrer Stakeholder, wie z. B. Mitarbeitende, Investoren und Kunden. Sie vermeiden vor allem auch hohe Strafen und Bußgelder, durch einen Verstoß gegen diese Gesetze.
Ein professioneller begehbarer Hauseingang

Die 6 größten Herausforderungen der EU-Taxonomie

  1. An unterschiedlichen Stellen gibt es Auslegungsspielraum.
  2. Der zeitliche Aufwand sowie Umfang für den Personaleinsatz sollte nicht unterschätzt werden.
  3. Die Erstellung von prüfungssicheren und nachvollziehbaren Prozessen (Prozessaufwand) wird häufig unterbewertet.
  4. Querschnittsthema: unterschiedliche Unternehmensbereiche müssen mit einbezogen werden, dies erfordert zusätzliche Koordination und Organisation
  5. Andere OpEx-Definition als in Finanzberichterstattung
  6. Erhebung des KPI-Zählers: Der Erhebungsaufwand führt nicht selten zu Überraschungen.

Wie wir Sie bei diesen Herausforderungen unterstützen können

  • Fachliches Onboarding, z.B. im Rahmen eines Workshops
  • Berichtserstellung für die EU-Taxonomie:
    • Identifizierung der Wirtschaftstätigkeiten
    • Bewertung der Taxonomie-Fähigkeit und –Konformität
    • Datensammlung der notwendigen Finanzkennzahlen: Umsatzerlöse, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben
    • Aufstellung der geforderten Taxonomie-Tabelle

Was wir Ihnen bieten